|
|
Voraussetzung für die fachgerechte Ausübung des Berufes einer Kosmetikerin ist eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis. Dazu gehören folgende Bereiche:
Manuelle Tätigkeiten einer Kosmetikerin:
Reinigung der Haut
Kosmetische Gesichts- und Körpermassagen
Auftragen von Packungen und Masken
Schälen der Haut mit mechanischen und chemischen Mitteln
Einsatz von Wasser in verschiedenen Temperaturen, einschließlich Bedampfung der Haut
Anwendung verschiedener Kräuter
Pflege und Färben von Augenbrauen und Wimpern
Entfernung von unerwünschter Behaarung
Auftragen eines typgerechten Make-ups
Maniküre und Pediküre
Ganzkörperbehandlungen
Einsatz von Geräten, die die Arbeit der Kosmetikerin unterstützen
Fachtheoretisches Wisseneiner Kosmetikerin:
Erfassen der Gesamterscheinung der Kundin
Erkennen des Hauttyps und Bestimmen des Behandlungsablaufes
Kenntnisse in Bezug auf alle praktisch durchgeführten Maßnahmen
Wissen über gesunde Lebensführung, Ernährung, Gymnastik, Sauna, Besonnung
Grundbegriffe in den Fächern Anatomie, Physiologie, Dermatologie, Rohstoff- und Warenkunde, Physik, Chemie, Apparatekunde, Psychologie, Verkaufskunde, Wirtschaftskunde
Selbstverständlich bedarf es auch im Kosmetik-Bereich einer ständigen Weiterbildung, um sich über Neuerungen zu informieren. Für eine Kosmetikerin bedeutet dies das Lesen von Fachbüchern und Fachzeitschriften, der Besuch von Seminaren, Tagungen oder Vorträgen. Nur die Kosmetikerin, die auf dem neuesten Stand der Dinge ist, kann mit einem sicheren Gefühl argumentieren, fördert das Vertrauen der Kunden in die Fachkompetenz und hält dem Druck der Konkurrenz stand.
|