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Eine gut ausgebildete Kosmetikerin muss sich natürlich der Grenzen ihres Verantwortungsbereiches bewusst sein. Die Kosmetikerin darf nur am gesunden Menschen arbeiten. Erkennt sie krankhafte Hautveränderungen oder sonstige Erkrankungen, muss sie dem Kunden die Empfehlung geben, einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen.
Eine Kosmetikerin würde ihren Kompetenzbereich überschreiten, wenn sie medizinische Ratschläge erteilen würde. Obwohl die Kosmetikausbildung einen Schwerpunkt auf das Fach Dermatologie legt, ist die Kosmetikerin/der Kosmetiker nicht befähigt, Diagnosen zu stellen. Dies bleibt dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten.
Die Kosmetikerin sollte aber – ihrer gesundheitsvorsorgenden Aufgabe entsprechend – krankhafte Hautveränderungen erkennen und dann eine medizinische Therapie anraten.
Eine Zusammenarbeit mit Medizinern, speziell mit Dermatologen, wäre natürlich erstrebenswert.
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